AGB

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der Agentur ecoFAIRpr und dem Auftraggeber, im Folgenden Geschäftspartner genannt.

Anderslautende Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn ecoFAIRpr diese ausdrücklich schriftlich als für sich verbindlich anerkennt.

§ 1 Vertragsabschluss

Verträge zwischen ecoFAIRpr und dem Geschäftspartner kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch ecoFAIRpr zustande.

Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von ecoFAIRpr und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.

Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von ecoFAIRpr nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigt. Die Agentur ecoFAIRpr verpflichtet sich, den Geschäftspartner unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.

Wird einer seitens ecoFAIRpr an den Geschäftspartner gerichteten Auftragsbestätigung oder einem kaufmännischen Bestätigungsschreiben nicht widersprochen, so gilt der Vertrag als zustande gekommen. Der Widerspruch muss unverzüglich – binnen 1 bis 2 Tagen nach Kenntnisnahme – erklärt werden.

§ 2 Urheberrecht und Nutzungsrecht

Jeder ecoFAIRpr erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der § 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB.

Für Sprach- und Bildwerke der Mitarbeiter von ecoFAIRpr als persönliche, geistige Schöpfungen gilt das Urheberrechtsgesetz.

Die Sprach- und Bildwerke dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden, es sei denn, dies wurde gemeinsam so festgelegt. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung ist ecoFAIRpr berechtigt, Schadensersatz in Höhe der Vergütung zu verlangen, die für die Erstellung des ursprünglichen Werkes notwendig war. In der Regel räumt ecoFAIRpr seinen Geschäftspartnern das ausschließliche Nutzungsrecht gem. § 31 Abs. 3 UrhG ein, behält sich aber die Weiternutzung von Bildwerken ganz oder in Teilen vor.

§ 3 Nutzungsrechte Bilddaten

Der Geschäftspartner überprüft die Nutzungsrechte von BiId- und Fotomaterial bei Überlassung an ecoFAIRpr und sichert zu, nur solche Bilder zur Verfügung zu stellen, die keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte, verletzen. Die vom Geschäftspartner an ecoFAIRpr überlassenen Bild- und Fotodaten können auf der Webseite ecofairpr.de seitens der Agentur ecoFAIRpr zur freien Verwendung für Publikationspartner angeboten und als Download frei zur Verfügung gestellt werden. Der Geschäftspartner haftet für den Missbrauch von urheberrechtlich geschütztem Bildmaterial, welches er ecoFAIRpr zur Verfügung gestellt hat. Die Agentur ecoFAIRpr ist frei von jeglichen Ansprüchen Dritter. ecoFAIRpr behält sich in diesem Fall die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor, wobei sich die Höhe nach den Umständen des Einzelfalls bemisst. Hieraus resultierende Gerichts-, Anwalts- und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Geschäftspartners. ecoFAIRpr übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung des durch den Geschäftspartner zur Verfügung gestellten Bildmaterials.

§ 4 Preise

Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit.

Die Agentur ecoFAIRpr ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.

Alle Preise verstehen sich rein netto zzgl. Umsatzsteuer.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der Agentur ecoFAIRpr.

ecoFAIRpr ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Personen vorzulegen.

Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Geschäftspartners ausgeführt werden, oder aber Minderaufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Geschäftspartners, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen von ecoFAIRpr sind, werden dem Geschäftspartner zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen von ecoFAIRpr in Rechnung gestellt. Der Geschäftspartner wird davon möglichst vorab in Kenntnis gesetzt.

§ 5 Zahlung

Die Agentur ecoFAIRpr ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach Erbringung in Rechnung zu stellen.

Rechnungsbeträge sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungszustellungstag fällig.

Alle Beteiligungen sind innerhalb der festgelegten Veröffentlichungszeiträume zu realisieren, wobei ecoFAIRpr berechtigt ist, nach Ablauf eines jeweils vertraglich festgelegten Zeitraums (Monat/Jahr) den Geschäftspartner bei Nichtvorlage des Textes, der Bilder oder anderer Informationen in Verzug zu setzen und nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen bereits vorhandenes Informationsmaterial bzw. bereits in früheren Zeiträumen genutzte Texte und Bilder ohne weitere Rücksprache mit dem Geschäftspartner zu nutzen.

Nach Ablauf dieses Zeitraums, Verzugssetzung und Einstellung der Texte und Bilder gilt die Leistung als erbracht.

Darüber hinaus ist die Agentur ecoFAIRpr berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:

  • 30% der vereinbarten Vergütung bei Produktionsbeginn
  • 30% der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor der Produktionsauslieferung bzw. dem Veranstaltungstag bzw.
  • 40% des Preises bei Erhalt der Endabrechnung

Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.

Bei Zahlungsverzug ist ecoFAIRpr berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen (mindestens jedoch 4% über dem Basiszins).

Für jeden Fall des Rücktrittes der Agentur ecoFAIRpr wird die Haftung von ecoFAIRpr gegenüber dem Geschäftspartner auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt. ecoFAIRpr ist im Falle des Zahlungsverzuges, auch bei Vorschusszahlungen, nach Fristsetzung berechtigt, neben dem Verzugsschaden vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Berechnung der Höhe des Schadensersatzes siehe § 6.

§ 6 Rücktritt

Der Geschäftspartner ist berechtigt, bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Geschäftspartner folgende Zahlungen an ecoFAIRpr zu leisten:

Von den Durchführungskosten sind zu zahlen:

  • bei einem Rücktritt bis 90 Tage vor Leistungsbeginn: 15%
  • bei einem Rücktritt bis 60 Tage vor Leistungsbeginn: 50%
  • bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 40%
  • bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Leistungsbeginn: 60%
  • danach oder bei Nichtantritt: 80%

Als Leistungsbeginn gilt der Tag, an dem ecoFAIRpr seinerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.

Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei ecoFAIRpr.

Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen von ecoFAIRpr im Rahmen des Verkaufs oder der Vermietung von Waren. Für derartige Verträge ist für den Fall des Rücktrittes vom Vertrag eine Pauschale in Höhe von einheitlich 50% des vereinbarten Preises vom Geschäftspartner zu zahlen.

Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt beiden Vertragsparteien unbenommen.

§ 7 Kündigung

Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder die Ablehnung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse.

Ein weiterer wichtiger Grund ist, wenn der Geschäftspartner ganz oder teilweise mit der Zahlung des vereinbarten Honorars in Verzug gerät. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund gelten die gesetzlichen Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Darüber hinaus besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn einer der Vertragspartner seinen Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis nicht nachkommt.

§ 8 Haftung

Die Haftung von ecoFAIRpr gegenüber dem Geschäftspartner auf Schadensersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des 3-fachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch ecoFAIRpr herbeigeführt wurde.

Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Es wird zwischen ecoFAIRpr und dem Geschäftspartner vereinbart, dass dieser die Leistungen von ecoFAIRpr grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Bei einem Leistungsangebot von ecoFAIRpr mit erhöhtem Risiko kann ecoFAIRpr die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen.

Die Agentur ecoFAIRpr verpflichtet sich, auf Verlangen des Geschäftspartners durch den Abschluss oder die Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken abzusichern sind. Die Versicherungsprämien für die Höherversicherung werden in diesem Fall ecoFAIRpr als Auslagen erstattet.

Soweit ecoFAIRpr im Auftrag eines Geschäftspartners oder auf Vermittlung eines Geschäftspartners oder einer Agentur seine Leistungen gegenüber Dritten anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Geschäftspartner ecoFAIRpr von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, zugunsten ecoFAIRpr gleichlautende Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.

Mit der Genehmigung/Freigabe von Text- und Bildwerken durch den Geschäftspartner übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit in Wort und Bild.

Werden die durchgeführten Leistungen und Maßnahmen im Rahmen von Meetings, Gesprächen oder Telefonaten an die Agentur herangetragen, so erfolgt die Freigabe durch den Geschäftspartner auf Grundlage der Besprechungsprotokolle der Agentur.

Für die vom Geschäftspartner freigegebenen Text- und Bildwerke entfällt für ecoFAIRpr jede Haftung.

Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit von Entwürfen haftet ecoFAIRpr nicht.

Bei Druckaufträgen, die ecoFAIRpr namens und im Auftrag des Geschäftspartners erteilt, gelten die Regelungen für Mehr- bzw. Minderlieferungen der jeweiligen Druckerei. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis 10% anzuerkennen. I.d.R. wird dies aber schon bei Auftragserteilung an die Druckerei ausgeschlossen.

§ 9 Vermittlungsleistung

ecoFAIRpr haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und/oder die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem Geschäftspartner die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist ecoFAIRpr von allen Ansprüchen des jeweils anderen Geschäftspartners freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadensersatzansprüchen.

Soweit ecoFAIRpr als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, ist den jeweiligen Geschäftspartnern untersagt, die von ecoFAIRpr hergestellten Kontakte für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen.

Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist ecoFAIRpr so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von ecoFAIRpr vermittelt worden. Die Agentur ecoFAIRpr hat in diesem Fall Anspruch auf eine Zahlung ihrer üblichen Vermittlungsprovision.

§ 10 Neben- und Reisekosten

ecoFAIRpr wird berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Geschäftspartners zu bestellen. Die zu erwartenden Kosten werden dem Geschäftspartner möglichst vorab mitgeteilt.

Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Mitarbeitern der Agentur ecoFAIRpr abgeschlossen werden, ist der Geschäftspartner verpflichtet, ecoFAIRpr im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Fremdleistungen werden mit einer zusätzlichen Handling-Fee von 15% abgerechnet.

Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Geschäftspartner zu erstatten.

Anfallende Reisekosten, wie Übernachtung, Spesen (Tagessatz 48,00 Euro) und Kilometergeld sind grundsätzlich nicht enthalten und werden nach Aufwand abgerechnet. Fahrtkosten mit dem Pkw werden mit 0,59 Euro pro gefahrenen Kilometer in Rechnung gestellt.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

An Entwürfen, Illustrationen und Zeichnungen werden nur Nutzungsrechte, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Hinsichtlich der Nutzungsrechte gelten die Vorschriften unter § 2 dieser AGB.

Sämtliche Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ecoFAIRpr.

§ 12 Sonderleistungen

Sonderleistungen wie z.B. Manuskriptstudium oder die Bearbeitung oder Änderung von Fotografien werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

Die Produktionsüberwachung durch ecoFAIRpr erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung sind Mitarbeiter von ecoFAIRpr berechtigt, nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der Vorgaben und Vorstellungen des Geschäftspartners – die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.

§ 13 Gewährleistung

Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Geschäftspartner unverzüglich Abhilfe zu verlangen. Der Geschäftspartner kann Ersatzleistungen von ecoFAIRpr nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, für ecoFAIRpr erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist, insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt des gebuchten Auftrags beeinträchtigt wird.

Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Geschäftspartner verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

Soweit der Geschäftspartner eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch ecoFAIRpr begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der Agentur ecoFAIRpr unverzüglich mitzuteilen. Bei Reklamation können Ansprüche gegen ecoFAIRpr nur innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Ende des Projektes geltend gemacht werden.

§ 14 Schlussbestimmung

Alle personenbezogenen Daten, die ecoFAIRpr zur Abwicklung des Projektes gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.

§ 16 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag ist Würzburg. Der Geschäftspartner kann die Agentur ecoFAIRpr nur an deren Sitz verklagen. Es gilt deutsches Recht.

Stand: Januar 2015    (DOWNLOAD)